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FÖRDERINFO
für Privatpersonen in Oberösterreich

beim Tausch einer fossilen Heizung auf
eine neue umweltschonende Heizung


 

WAS wird gefördert?

Der Austausch eines fossilen Heizsystems (Gas-, Öl und Kohleheizung) auf eine umweltschonende Pelletsheizung und Wärmepumpe wird gefördert.

 

WER wird gefördert?

Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) haben die Möglichkeit, eine Förderung zu beantragen.

 

WER fördert meinen Tausch einer fossilen Heizung auf eine umweltschonende Heizung? Das Land OÖ und der Bund fördern den Tausch einer fossilen Heizung auf eine neue Pelletsheizung oder Wärmepumpe mit folgenden Beträgen.

 

Land OÖ: (Die Fördersumme ist mit maximal 50 % der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt)

€ 2.900,–     bei Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle oder Allesbrenner)

                   auf eine Pellets- oder Hackgutheizung

​

€ 1.700,–     bei Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle oder Allesbrenner)

                   auf eine Luftwärmepumpe (€ 100,- je kW Nennwärmeleistung)

​

€ 1.700,–     bei Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle oder Allesbrenner)

                   auf eine Scheitholzheizung

​

€ 2.800,–     bei Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle oder Allesbrenner)

                   auf eine Erdwärme- oder Grundwasser Wärmepumpe (€ 100,– oder € 170,–

                   je kW Nennwärmeleistung)

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€ 5.000,–    Zuschlag, wenn eine stromerzeugende Heizung eingebaut wird                                             (Stirlingmotor)

​

Bund: (Die Fördersumme ist mit maximal 75 % der anerkannten förderfähigen Kosten begrenzt)

​

€ 18.000,–   bei Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle oder Allesbrenner)

                   auf eine Pellets- oder Hackgutheizung

​

€ 16.000,–   bei Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle oder Allesbrenner)

                   auf eine Scheitholzheizung oder Luftwärmepumpe

​

€ 23.000,–   bei Umstellung von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle oder Allesbrenner)

                   auf eine Grundwasser- oder Sole-Wasser Wärmepumpe

​

€ 5.000,–    Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Grundwasser- oder Sole-Wasser                       Wärmepumpe

bis zu

bis zu

bis zu

bis zu

bis zu

bis zu


Für einkommensschwache Haushalte gibt es bis zu 100 % Förderungen.
 

ANLEITUNG
zur Antragsstellung der Förderung

Energieberatung (notwendig für die Förderung)
Die Energieberatung wird kostenlos beim Energiesparverband OÖ angeboten, entweder online auf https://www.energiesparverband.at/energieberatung/privathaushalte/beratungsanfrage oder bei telefonischer Terminvereinbarung unter 0800/205206.

Beratung und Angebotseinholung bei Firma König
Die Firma König aus Ottensheim freut sich über eine unverbindliche Anfrage über das Kontaktformular unter https://www.koenig-ot.at/contact-1 oder steht auch für eine telefonische Terminvereinbarung
unter 07234 / 82483 zur Verfügung.

Registrierung für die Bundesförderung
Die Registrierung erfolgt dann ausschließlich online unter
https://www.meinefoerderung.at/webforms/efh_hzt23
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie per E-Mail einen Bestätigungslink zur Antragsstellung.

Bestellung Ihrer umweltschonenden Heizung bei Firma König

Antragsstellung der Landesförderung
Die Antragstellung der Landesförderung erfolgt mittels eines Formulars oder
online nach Montage und Inbetriebnahme der Heizung.

Erforderliche Unterlagen dafür sind:
    >    die Bestätigung der Installationsfirma (auszufüllen vom Installateur)
    >    alle Rechnungen samt Zahlungsbelege über den Einbau der neuen              

           Heizanlage

Antragsstellung der Bundesförderung
Die Antragstellung der Bundesförderung erfolgt mittels Bestätigungslink und Zugangsdaten, welche Sie unter Punkt 3 per E-Mail erhalten haben.
Die Antragsstellung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Registrierung online erfolgen. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss die Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
Erforderliche Unterlagen dafür sind:
    >    das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular
    >    alle Rechnungen samt Zahlungsbelege über den Einbau der Heizanlage
    >    Meldezettel des Antragsstellers
    >    Energieberatungsprotokoll (oder gültiger Energieausweis oder 

           Gesamtsanierungskonzept)
 

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